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IBM Informix Advanced Enterprise Edition V14.1

Program ID: 5725-D14

Published date: March 14, 2019

Country: All Countries

Reference: L-JERN-B3UPSK-01-03-2019-zz-de


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM Informix Advanced Enterprise Edition V14.1 (5725-D14)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Unterstützungsprogramme

Der Lizenznehmer ist zur Installation und Nutzung der nachstehend aufgeführten Unterstützungsprogramme berechtigt. Der Lizenznehmer darf diese Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung der Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst lediglich notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen, dieses Programm würde auf PVU-Basis (Prozessor-Value-Units) lizenziert und der Lizenznehmer würde das Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 100-PVU-Maschine (physisch oder virtuell) und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 100-PVU-Maschine installieren, dann müsste er 200 PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben.

Unterstützungsprogramme:
IBM Informix Client SDK V4.50
IBM Informix JDBC SQL Driver V4.50

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Informix Client SDK (CSDK)
IBM Informix Connect Runtime
IBM Informix ESQL/C Runtime
IBM Informix JDBC Driver/Embedded SQL

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Zusätzlich zu den direkt für das Programm erforderlichen Berechtigungen muss der Lizenznehmer PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben, die die Prozessorkerne für die Systeme, auf denen sich die vom Programm verwalteten oder verarbeiteten Ressourcen befinden, hinreichend abdecken.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

1) Nutzungsbeschränkungen

Die Komponente Informix Warehouse Accelerator wird ausschließlich zur Nutzung mit dem "Genannten Programm" bereitgestellt. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Komponente Informix Warehouse Accelerator in Verbindung mit anderer Software zu nutzen.

Genannte Programme:
- Informix Advanced Enterprise Edition V 14.1

L/N: L-JERN-B3UPSK
D/N: L-JERN-B3UPSK
P/N: L-JERN-B3UPSK


Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung sind rein informativ und ohne Gewähr!
Wir verweisen als Referenz auf die Quellen der IBM: L-JERN-B3UPSK-01-03-2019-zz-de