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IBM Informix Express Edition V14.1

Program ID: 5724-Z04

Published date: March 14, 2019

Country: All Countries

Reference: L-JERN-B3UQ9C-01-03-2019-zz-de


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname (Programmnummer):
IBM Informix Express Edition V14.1 (5724-Z04)

Die folgenden Standardbedingungen gelten für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

Eingeschränktes Nutzungsrecht

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Spezifikationen

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Untersagte Verwendungen

Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen, Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu einer solchen Verwendung erteilen.

Unterstützungsprogramme

Der Lizenznehmer ist zur Installation und Nutzung der nachstehend aufgeführten Unterstützungsprogramme berechtigt. Der Lizenznehmer darf diese Unterstützungsprogramme nur zur Unterstützung der Nutzung des Hauptprogramms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst lediglich notwendige Nutzungen oder Nutzungen, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Der Lizenznehmer muss ausreichende Berechtigungen für das Programm als Ganzes erwerben, um die Installation und Nutzung aller Unterstützungsprogramme abzudecken, außer wenn in diesem Lizenzinformationsdokument separate Berechtigungen bereitgestellt werden. Beispiel: Angenommen, dieses Programm würde auf PVU-Basis (Prozessor-Value-Units) lizenziert und der Lizenznehmer würde das Hauptprogramm oder ein Unterstützungsprogramm auf einer 100-PVU-Maschine (physisch oder virtuell) und ein anderes Unterstützungsprogramm auf einer zweiten 100-PVU-Maschine installieren, dann müsste er 200 PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben.

Unterstützungsprogramme:
IBM Informix Client SDK V4.50
IBM Informix JDBC SQL Driver V4.50

Nicht zugelassene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung hat der Lizenznehmer keine Berechtigung zur Nutzung einer der folgenden Komponenten oder Funktionen des Programms:
Parallel Operations (DDL/DML/BAR)
Distributed Operations
Private Memory Cache for VP
High Performance Loader
Storage Optimization Feature (Compression)

Komponenten, die bei der Ermittlung der erforderlichen Berechtigungen nicht berücksichtigt werden

Bei der Bestimmung der Anzahl der Berechtigungen, die für die Installation oder Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer erforderlich sind, wird die Installation oder Nutzung der folgenden Programmkomponenten nicht berücksichtigt. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer darf die folgenden Programmkomponenten unter den Lizenzbedingungen installieren und nutzen, diese Komponenten werden bei der Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Berechtigungen für das Programm aber nicht berücksichtigt.
IBM Informix Connect Runtime
IBM Informix JDBC Driver/Embedded SQL
IBM Informix ESQL/C Runtime
IBM Informix Client SDK (CSDK)

Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer gelten.

Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation

"Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein berechtigter Benutzer ist eine eindeutig identifizierbare Person, der Zugriff auf das Programm erteilt wird. Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Das Programm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern installiert werden, wenn aber der berechtigte Benutzer Zugriff auf mehr als eine Installation des Programms hat, benötigt er eine separate Berechtigung für jede Installation. Der Lizenznehmer muss für jeden berechtigten Benutzer, dem in irgendeiner Weise direkter oder indirekter (zum Beispiel über ein Multiplexing-Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf eine Programminstallation erteilt wird, eine separate, dedizierte Berechtigung erwerben. Eine Berechtigung für einen berechtigten Benutzer ist diesem eindeutig zugeordnet und darf weder gemeinsam genutzt noch neu zugeordnet werden, außer zur permanenten Übertragung der Berechtigung für einen berechtigten Benutzer auf eine andere Person.

Jede Datenverarbeitungseinheit, die die Ausführung einer Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen durch das Programm anfordert oder eine Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen von dem Programm zur Ausführung empfängt oder auf andere Weise von dem Programm verwaltet wird, wird als separater Benutzer des Programms angesehen und benötigt eine Berechtigung, so als wäre diese Einheit eine Person.

Limited Use Virtual Server

"Limited Use Virtual Server" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-/Ausgabefunktionalität besteht und die angeforderten Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Blade-Gehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (zum Beispiel ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird und den Anforderungen im Sub-Capacity Guide unter ftp://ftp.software.ibm.com/software/smb/pdfs/SubcapacityGuide.pdf entspricht, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Wenn die Virtualisierungsumgebung des Lizenznehmers den Anforderungen im Sub-Capacity Guide nicht entspricht, muss der gesamte physische Server alle Anforderungen in dieser Lizenz erfüllen. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Server, der dem Programm zur Verfügung steht, Limited-Use-Virtual-Server-Berechtigungen erwerben. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Programmanweisungen interpretiert und ausführt und aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische oder logische Operationen besteht. Die Gesamtzahl der Prozessorkerne in einem virtuellen Server, die dem Programm zur Verfügung stehen, darf 4 nicht überschreiten.

Verwaltete Einheit

"Verwaltete Einheit" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Eine Einheit ist eine physische oder virtuelle Komponente, die vom Programm verwaltet wird. Es müssen ausreichende Berechtigungen erworben werden, um alle vom Programm verwalteten Einheiten abzudecken.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity-Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Zusätzlich zu den direkt für das Programm erforderlichen Berechtigungen muss der Lizenznehmer PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben, die die Prozessorkerne für die Systeme, auf denen sich die vom Programm verwalteten oder verarbeiteten Ressourcen befinden, hinreichend abdecken.

Virtueller Prozessorkern

"Virtueller Prozessorkern" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein physischer Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten sowie Speicher und Ein-/Ausgabefunktionalität besteht und angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Werden Racks, Bladegehäuse oder ähnliche Bauteile verwendet, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater physischer Server betrachtet. Ein virtueller Server ist entweder ein virtueller Computer, der durch Partitionierung der in einem physischen Server vorhandenen Ressourcen erstellt wird, oder ein nicht partitionierter physischer Server. Ein Prozessorkern (der häufig als Prozessor oder CPU bezeichnet wird) ist eine Funktionseinheit innerhalb einer Datenverarbeitungseinheit, die Instruktionen interpretiert und ausführt. Ein Prozessorkern besteht aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken für arithmetische und logische Operationen. Ein virtueller Prozessorkern ist ein Prozessorkern in einem nicht partitionierten physischen Server oder ein virtueller Kern, der einem virtuellen Server zugeordnet ist. Der Lizenznehmer muss für jeden virtuellen Prozessorkern, der dem Programm zur Verfügung steht, eine Berechtigung erwerben.

Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für die Programmnutzung durch den Lizenznehmer.

1) Nutzungsbeschränkungen

1.1) Installationsbeschränkung

Die Gesamtmenge der Ressourcen, die einer bestimmten Informix-Installation zugeordnet werden, einschließlich aller von der Installation verwalteten Datenbanken, darf Folgendes nicht überschreiten:

1.1.1) Prozessorbegrenzung

Das Programm erlaubt maximal vier (4) virtuelle Informix-CPU-Prozessoren pro Installation (ersichtlich im Optimierungsparameter NUMCPUVPS des Programms).

1.1.2) Grenzwert für Hauptspeicherzuordnung

Im Rahmen des Programms sind insgesamt acht (8) Gigabyte an zugeordnetem Hauptspeicher (ersichtlich im Optimierungsparameter SHMTOTAL des Programms) zur Unterstützung des Programms in einer Einzelinstallation zulässig, ungeachtet der Menge an physischem Hauptspeicher im Server.

1.2) Der Lizenznehmer darf das Programm nur auf einem (1) sekundären Installationsknoten unter Verwendung einer (1) der folgenden Funktionen einsetzen: High-availability Data Replication (HDR), Remote Secondary Server (RSS) oder Shared Disk Secondary (SDS).

1.3) Der Lizenznehmer darf Enterprise Replication (ER) nur auf bis zu maximal zwei (2) Knoten pro Installation nutzen.

L/N: L-JERN-B3UQ9C
D/N: L-JERN-B3UQ9C
P/N: L-JERN-B3UQ9C


Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung sind rein informativ und ohne Gewähr!
Wir verweisen als Referenz auf die Quellen der IBM: L-JERN-B3UQ9C-01-03-2019-zz-de