IBM Informix Growth Edition V11.50xC7
Program ID: 5725-A40
Published date: October 12, 2010
Country: All Countries
L-GHUN-887QMS
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete' die folgenden Bedingungen.
Programmname: IBM Informix Growth Edition V11.70
Programmnummer: 5725-A40
Unterstützungsprogramme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderlichen Nutzungsrechte oder Nutzungsrechte, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms stehen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung können die für die Unterstützungsprogramme geltenden Lizenzbedingungen ersetzt oder geändert werden. Im Falle eines Widerspruchs haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den Unterstützungsprogrammen beigepackt ist. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag vom Lizenznehmer oder IBM gekündigt wird, muss er die Nutzung aller Kopien der Unterstützungsprogramme einstellen und diese vernichten oder alle Kopien unverzüglich an die Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.
Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Informix Client SDK V3.70 5724-C23
IBM WebSphere Application Server V7.0
IBM Optim Development Studio V2.2 5724-X83
IBM Informix SQL Warehousing Tool
IBM Mashup Center V2.0 5724-V33
IBM Data Server Client V9.7 FP2
Nicht zugelassene Komponenten
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung hat der Lizenznehmer keine Berechtigung zur Nutzung einer der folgenden Komponenten oder Funktionen des Programms:
DBSpace Prioritization during backup/restore (Informix Server)
Recovery Time Objective Policy (Informix Server)
Private Memory Cache for VP (Informix Server)
Direct I/O for Cooked Files (Informix Server)
Distributed query (I-STAR)
Parallel query (Informix Server)
High Performance Loader (Informix Server)
Parallel index build (Informix Server)
Parallel backup/restore (Informix Server)
Table/Index/DBSpace partitioning (Informix Server)
Column level encryption (Informix Server)
Storage Optimization Feature (Informix Server)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.
Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM kann unter Umständen eingeschränkte Unterstützung für separat lizenzierten Code zur Verfügung stellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.
Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
AGS Server Studio and Sentinel Release 7
Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation
"Berechtigter Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation" (Authorized User Single Install) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein berechtigter Benutzer ist eine eindeutig identifizierbare Person, der Zugriff auf das Programm erteilt wird. Unter einer Installation versteht man eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Das Programm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern installiert werden, wenn aber der berechtigte Benutzer Zugriff auf mehr als eine Installation des Programms hat, benötigt er eine separate Berechtigung für jede Installation. Der Lizenznehmer muss für jeden berechtigten Benutzer, der auf beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf eine Programminstallation zugreift, eine separate, dedizierte Berechtigung erwerben. Eine Berechtigung für einen berechtigten Benutzer ist diesem eindeutig zugeordnet und darf weder gemeinsam genutzt noch neu zugeordnet werden, außer zur permanenten Übertragung der Berechtigung für einen berechtigten Benutzer auf eine andere Person.
Eine Datenverarbeitungseinheit, die die Ausführung einer Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen durch ein Programm anfordert oder eine Reihe von Befehlen, Prozeduren oder Anwendungen zur Ausführung empfängt oder auf andere Weise von dem Programm verwaltet wird, wird als separater Benutzer des Programms angesehen und benötigt eine Berechtigung, so als wäre diese Einheit eine Person.
Limited Use Socket (Sockel mit beschränkter Nutzung = LU-Socket)
"Limited Use Socket" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein Limited Use Socket ist eine elektronische Schaltlogik, die einen Prozessorchip integriert, der die Bedingungen für die berechtigte Nutzung in Bezug auf die maximale Anzahl an Prozessorkernen pro Sockel erfüllt, die im IBM Express and Middleware Licensing Guide unter ftp://ftp.software.ibm.com/software/smb/pdfs/LicensingGuide.pdf beschrieben sind. Ein Server ist ein physischer Computer, der aus Verarbeitungseinheiten, Speicher und Ein-/Ausgabeeinheiten besteht und die angeforderten Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer oder Clienteinheiten ausführt. Sind Racks, Blade-Gehäuse oder ähnliche Bauteile vorhanden, wird jede individuelle physische Einheit (z. B. ein Blade oder eine in einem Rack installierte Einheit), die aus den erforderlichen Komponenten besteht, als separater Server betrachtet. Ein Prozessorchip ist eine elektronische Schaltlogik, die einen oder mehrere Prozessorkerne umfasst und in einen Socket integriert ist. Ein Prozessorkern ist eine Funktionseinheit in einer Datenverarbeitungseinheit, die Programmanweisungen interpretiert und ausführt und aus mindestens einem Steuerwerk und einem oder mehreren Rechenwerken besteht. Der Lizenznehmer muss Berechtigungen für jeden Socket in dem Server erwerben, auf dem das Programm installiert ist.
Ist das Programm für die Sub-Capacity-Lizenzierung berechtigt, darf der Lizenznehmer ggf. weniger als die Gesamtzahl aller Sockets in dem Server lizenzieren. Die Sub-Capacity-Lizenzbedingungen und -Berechtigungsanforderungen für Programme mit Lizenzierung auf LU-Socket-Basis sind im Sub-capacity Guide unter ftp://ftp.software.ibm.com/software/smb/pdfs/SubcapacityGuide.pdf zu finden. Wenn die Programmnutzung des Lizenznehmers gemäß diesen Bedingungen nicht für die Sub-Capacity-Lizenzierung berechtigt ist, muss er für alle Sockets in dem Server, auf dem das Programm installiert wird, LU-Socket-Berechtigungen erwerben. Die LU-Socket-Berechtigungen beziehen sich auf das Programm und dürfen nicht gegen die LU-Socket-Berechtigungen eines anderen Softwareprogramms ausgetauscht, umgetauscht oder mit diesen zusammengefasst werden.
Prozessor-Value-Unit (Processor Value Unit = PVU).
"Prozessor-Value-Unit" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU-Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat z. B. zwei Prozessorkerne.
Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub-Capacity) implementieren. Bei Full-Capacity-Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU-Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei einer Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.
* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS-Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.
Zusätzlich zu den direkt für das Programm erforderlichen Berechtigungen muss der Lizenznehmer PVU-Berechtigungen für das Programm erwerben, die die Prozessorkerne für die Systeme, auf denen sich die von dem Programm verwalteten oder verarbeiteten Ressourcen befinden, hinreichend abdecken.
Allgemeine Bedingungen für Gebühren
Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelsitzung einer Einzelinstallation
"Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation einer Einzelinstallation" (Floating User Single Session Single Install) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein Floating-Benutzer ist eine Person, die zu einem beliebigen Zeitpunkt auf das Programm zugreift. Wenn die Person mehrmals simultan auf das Programm zugreift, entweder auf demselben oder auf mehreren Computern, zählt jeder separate simultane Zugriff als separater Floating-Benutzer. Das Programm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern installiert werden, der Lizenznehmer muss jedoch für jede installierte Kopie des Programms Berechtigungen für die maximale Anzahl der simultanen Floating-Benutzer erwerben. Der Lizenznehmer muss für jeden simultanen Floating-Benutzer, der auf beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf das Programm zugreift, eine Berechtigung erwerben.
Programmspezifische Bedingungen
Begriffsbestimmungen
Installation
Eine Installation ist eine installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss für jede Programminstallation eine Berechtigung erwerben.
1) Nutzungsbeschränkungen bei der Informix Growth Edition
Die folgenden Beschränkungen gelten für Lizenzen für das Programm Informix Growth Edition V11.70.
1.1) Installationsbeschränkung - Bei Lizenzierung des Programms auf LU-Socket-Basis darf der Lizenznehmer das Programm nicht auf einer physischen Servermaschine mit einer Kapazität von mehr als 4 Sockets installieren oder nutzen und insgesamt nur bis zu 16 Prozessorkerne belegen.
Bei Lizenzierung des Programms auf PVU-Basis, auf der Basis gleichzeitiger Nutzungen oder auf der Basis eines berechtigten Benutzers mit Zugriff auf eine Einzelinstallation darf der Lizenznehmer das Programm nicht in einer Installation mit mehr als 4 Sockets installieren oder nutzen und insgesamt nur bis zu 16 Prozessorkerne belegen.
Bei Verwendung physischer, logischer oder virtueller Partitionen müssen diese mit einer von IBM genehmigten Partitionierungstechnologie erstellt worden sein. Eine Liste der anwendbaren Technologien ist unter ftp://ftp.software.ibm.com/software/passportadvantage/SubCapacity/Eligible_Virtualization_Technology.pdf zu finden.
1.2) Die Gesamtmenge der Ressourcen, die einer bestimmten Informix-Installation zugeordnet sind, einschließlich aller von der Installation verwalteten Datenbankinstanzen, darf Folgendes nicht überschreiten:
1.2.1) Prozessorbegrenzung pro Installation - 4 Sockets, insgesamt 16 Kerne (entspricht 16 CPUVPs)
1.2.2) Grenzwert für Hauptspeicherzuordnung pro Installation - Maximal 16 Gigabyte an zugeordnetem Hauptspeicher (ersichtlich im Optimierungsparameter SHMTOTAL des Programms) zur Unterstützung aller Instanzen des Programms in einer Einzelinstallation. Die Gesamtsumme aller SHMTOTAL-Parameter, die in allen Instanzen des Programms in einer Installation angegeben sind, darf unabhängig von der Größe des physischen Hauptspeichers im physischen Server 16 Gigabyte an zugeordnetem Hauptspeicher nicht überschreiten.
1.3) Der Lizenznehmer darf die Enterprise Replication (ER) in jedem beliebigen Modus einsetzen, entweder als Verwaltungsknoten oder als Endknoten (Leafnode).
1.4) Der Lizenznehmer darf das Programm auf bis zu drei (3) primären und sekundären Installationsknoten in beliebiger Kombination unter Verwendung der folgenden Funktionen einsetzen: High-availability Data Replication (HDR), Remote Secondary Server (RSS) and Shared Disk Secondary (SDS). Sekundäre Installationsknoten können Abfragen und Operationen sowohl im Schreib- als auch im Lesemodus durchführen.
1.5) Bei Sekundärkonfigurationen für High-availability Data Replication (HDR), Remote Secondary Server (RSS) oder Shared Disk Secondary (SDS) in einem Informix-Cluster gilt Folgendes.
1.5.1) Bei Verwendung des Programms in sekundären Standby-Installationen (Cold- oder Warm-Standby-Konfigurationen) fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
1.5.2) Bei Verwendung der Informix Growth Edition in einer Hot-Standby-Konfiguration muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an Informix Growth Edition-Berechtigungen für jede sekundäre Standby-Installation erwerben.
Begriffsbestimmungen für Cold, Warm und Hot Standby sind unter
http://www-03.ibm.com/software/sla/sladb.nsf/pdf/policies/$file/Feb-2003-IPLA-backup.pdf zu finden.
2) Programmkomponenten
Das Programm besteht aus Komponenten und die Nutzung einer Komponente ist gleichbedeutend mit der Nutzung des Programms. Wenn der Lizenznehmer also z. B. eine beliebige IBM Informix-Komponente in einer Installation und eine der anderen IBM Informix-Komponenten in einer anderen Installation verwendet, müssen beide Installationen vollständig lizenziert sein. Die Anzahl der Berechtigungen für LU-Sockets, PVUs, berechtigte Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation oder Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelsitzung einer Einzelinstallation, die für IBM Informix erforderlich sind, entspricht der Gesamtzahl der Berechtigungen (LU-Sockets, berechtigte Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation oder oder Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelsitzung einer Einzelinstallation), die jeweils für die einzelnen Komponenten erforderlich sind, und alle Komponenten müssen nach derselben Gebührenmetrik lizenziert werden.
3) Die folgenden Bedingungen gelten für die SNMP Research Intl EMANATE-Module: Master Agent for 32-bit Red Hat Linux WS 3 (XS6), 64-bit Red Hat Linux 4 WS (Opteron); Subagent Development Kit for 32-bit Red Hat Linux WS 3 (X86), 64-bit Red Hat Linux 4 WS Opteron):
Die Module dürfen nicht rückentwickelt oder dekompiliert werden, sofern eine solche Art der Umwandlung nicht gesetzlich vorgesehen ist.
Die Module dürfen geladen, gespeichert, erstellt und aufgelistet werden.
Die Module dürfen nicht kopiert, geändert oder weitergegeben werden.
Die Module dürfen nur in Verbindung mit dem Programm verwendet werden.
4) IBM Mashup Center
Die Nutzung des IBM Mashup Center ist im Rahmen dieses Programms gestattet. Das IBM Mashup Center besteht aus zwei Angeboten: IBM Lotus Mashups (das "Mashup-Programm") und IBM InfoSphere MashupHub (das "Data-Feed-Programm").
Der Lizenznehmer darf das Data-Feed-Programm nur nutzen, um Feeds aus den vom Programm verwalteten Datenquellen bereitzustellen. Darüber hinaus kann der Lizenznehmer für die Feeds innerhalb des Data-Feed-Programms Richtlinien für Berechtigungen und Caching-Zwecke sowie Filterung für aktive Inhalte konfigurieren, er darf aber keine Richtlinien in irgendeiner anderen Mashup Center-Komponente für andere Zwecke konfigurieren, ohne eine separate Berechtigung zu erwerben, z. B. zur Aktivierung (a) von Feedfilterungsrichtlinien zur Erstellung von globalen oder Elementfiltern, (b) der IP-Adressberechtigung, um Zugriffe basierend auf IP-Adressen zu gestatten oder zu verweigern, oder (c) der Bandbreitenbegrenzung (Rate Limiting), um die Anzahl der zulässigen Anforderungen pro Minute zu begrenzen.
D/N: L-GHUN-887QMS
P/N: L-GHUN-887QMS
Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung sind rein informativ und ohne Gewähr!
Wir verweisen als Referenz auf die Quellen der IBM: L-GHUN-887QMS



